Tierärztlicher Notdienst
Quelle: Bundestierärztekammer – Flyer zum Tierärztlichen Notdienst
Liebe Tierbesitzerinnen und Tierbesitzer,
Ihr Haustier bereichert Ihr Leben und ist ein Familienmitglied. Geht es Ihrem kleinen Freund mal nicht so gut, sind wir Tierärztinnen und Tierärzte gerne für Sie da.
Was aber, wenn Ihr Haustier außerhalb der normalen Praxisöffnungszeiten ein schwerwiegendes gesundheitliches Problem oder einen Unfall hat? Dafür gibt es den tierärztlichen Notdienst.
Informationen über den diensthabenden Tierarzt in unserem Landkreis finden Sie auf der Seite des
Landkreis Sächsische Schweiz.
Was ist ein Notfall?
Im Notfalldienst werden Patienten
- täglich von 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des jeweils folgenden Tages (Nacht),
- von freitags 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des jeweils folgenden Montags (Wochenende)
- sowie-von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr eines gesetzlichen Feiertags
tierärztlich versorgt.
Bei Notfällen sind ohne sofortige Hilfeleistung erhebliche gesundheitliche Schäden oder der Tod des Patienten zu befürchten. Einen solchen Notfall am eigenen Haustier zu erkennen, ist durch die emotionale Verstrickung nicht immer leicht:
Sollte Ihr Haustier bereits seit einiger Zeit Symptome zeigen, die Sie nun plötzlich beunruhigen, überlegen Sie, ob der Tierarztbesuch bis zum nächsten Werktag warten kann. Denn der Notfalldienst sollte Notfällen vorbehalten sein. Da deren Behandlung viel Zeit in Anspruch nehmen kann und die Praxen (im Notfalldienst) oft nur mit einer Notbesetzung arbeiten, kann es außerdem zu erheblichen Wartezeiten kommen.
Anzeichen eines Notfalls sind:
- Bewusstseinsverlust, Zusammenbruch
- Atemnot
- stärkere oder unstillbare Blutung
- sehr helle/blasse Schleimhäute
- Krampfanfälle
- Probleme beim Harnlassen
- anhaltender, blutiger Durchfall oder blutiges Erbrechen, zunehmende Schwäche
- plötzliche Lähmungen der Beine
- Augenverletzungen
- Verschlucken von Fremdkörpern oder Giften, Verbrühungen, Verbrennungen, Hitzschlag
- schwerer Verkehrsunfall
Routinebehandlungen, Impfungen oder Behandlungen von Erkrankungen, die bereits seit Längerem bestehen und nicht lebensbedrohlich sind, sind keine Notfälle!
Wie hoch sind die Kosten?
Auch aufgrund der Bereitstellung des Personals für den Notdienst liegen die Kosten für eine Notfallbehandlung um ein Mehrfaches über denen einer Behandlung innerhalb der normalen Sprechzeiten. Selbstverständlich werden auch die Kosten für eine Notfallbehandlung durch die gültige Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) geregelt.
Zum 14. Februar 2020 ist die GOT um eine Notdienstgebühr ergänzt wurden. Diese Pauschale von 50€ (zzgl. MwSt.) muss vom Tierarzt beim Tierarztbesuch zu Notdienstzeiten berechnet werden. Zusätzlich muss für tierärztliche Leistungen im Notdienst mindestens der 2-fache Satz der GOT abgerechnet werden. Außerdem wird dem Tierarzt ermöglicht, im Notdienst bis zum 4-fachen Gebührensatz abzurechnen.
Weitere Informationen zur Notdienstgebühr finden Sie hier.